Schon lange diskutiert die Politik über teilweise radikale Verschärfungen des bestehenden Jugendschutzgesetzes. Nun liegt ein konkreter Gesetzesentwurf vor, der hier als PDF heruntergeladen werden kann.
Geplant sind vor allem folgende Verschärfungen:
Automatische Indizierung nach § 15 Abs. 2 JuSchG
Medien mit den § 15 Abs. 2 JuSchG unterliegen bereits den für indizierte Medien geltenden Beschränkungen, ohne dass es einer expliziten Aufnahme auf die Liste der jugendgefährdenden Medien bedarf.
Als wohl gravierendste Änderung sollen künftig nicht nur Medien bereits von Gesetzes Wegen indiziert sein, die Gewalt in einer "die Menschenwürde verletzenden Weise" darstellen (so der bisher geltende Gesetzeswortlaut, sondern es soll bereits genügen wenn die Medien "besonders realistische, grausame und reißerische Darstellungen selbstzweckhafter Gewalt beinhalten, die das Geschehen beherrschen".
In diesen Fällen bedarf es dann nicht einmal einer offiziellen Aufnahme in die Liste der jugendgefährdenden Medien, es liegt quasi eine automatische Indizierung kraft Gesetzes vor, wenn das Medium keine FSK oder USK Freigabe hat, was vor allem Importe betreffen dürfte.
Indizierung durch die BPjM nach § 18 Abs. 1 JuSchG
Auch der Katalog der Inhalte, die der BPjM eine Aufnahme des Mediums auf die Liste der jugendgefährdenenden Medien ermöglichen soll erweitert werden.
Bisher gab das Gesetz diese Ermächtigung "vor allem [bei] unsittliche[n], verrohend wirkende[n], zu Gewalttätigkeit, Verbrechen oder Rassenhass anreizende[n] Medien". Fortan sollen explizit auch Medien indiziert werden, in denen "Gewalthandlungen wie Mord- und Metzelszenen selbstzweckhaft und detailliert dargestellt werden, oder Selbstjustiz als einzig bewährtes Mittel zur Durchsetzung der vermeintlichen Gerechtigkeit nahegelegt werden".
Da die neuen Tatbestände wie schon der aktuell geltende Wortlaut sehr schwammig und subjektiv formuliert sind, bleibt abzuwarten ob die Neuregelung tatsächlich zu einer drastischen Erhöhung der Indizierungen führen wird.
Neue Kennzeichnungspflicht der Altersfreigabe
Neben diesen die Indizierung betreffenden Änderungen sieht das Gesetz auch Neuerungen bezüglich der Präsentation der Altersfreigaben auf den entsprechenden Medien vor.
Statt auf der Rückseite sollen die Prüfsiegel der FSK nun auf der Covervorderseite links unten zu finden sein, und zwar in einer vorgeschriebenen Größe von "1200 Quadratmillimetern".
Wie das in der Realität aussehen wird, verdeutlicht unten stehendes Beispiel von digital-movie.de.
Die Änderungen sollen nach dem Ende des Gesetzgebungsverfahrens 2008 in Kraft treten.
da die meisten meiner fime eh nicht fsk geprüft sind, ist es nicht ganz so schlimm. aber dieses fette siegel sieht schon kacke aus. am besten legen die dvd hersteller ein wendecover bei.....